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Permaculture Kids / Forest Language Camp/Days

1. Informationen zu den Sprachferien

a.) Dauer, Unterkunft, Programm

Die Dauer von den Aktivitäten variiert und wird gemeinsam mit dem Programm angekündigt.

Die Gruppe ist in unserer Einliegerwohnung und unserem Tiny House untergebracht.

Kosten: 350 Euro. Um einen Platz zu reservieren, überweisen Sie bitte eine Anzahlung von 200 Euro(4 Wochen vor Kursbeginn). Die Bankvervindung lautet: Ellen Blommaert, IBAN DE09 1203 0000 1052 0906 83 bei der DKB. Der restliche Betrag (150 Euro) muss zwei Wochen vor Kursbeginn überwiesen werden.

Bei einer Stornierung von mehr als 14 Tagen vor Begin der Sprachferien werden 100% der Anzahlung erstattet; zwischen 8 und 14 Tagen vor Begin werden 50% erstattet; bei 7 Tagen (und weniger) werden 0% der Anzahlung erstattet. Bei einer Stornierung von weniger als 24 Stunden vor Begin wird der gesamte Betrag fällig.

Im Teilnehmerbeitrag inbegriffen sind folgende Leistungen:

- Unterkunft vor Ort

- Vollverpflegung

- Betreuung durch qualifizierte Sozialarbeiter*in / Sprachlehrer*in

- Sprachkurs (siehe Programm, das 1 Woche vor dem Camp veröffentlicht wird)

- Freizeitaktivitäten (siehe Programm, das 1 Woche vor dem Camp veröffentlicht wird)

 

Taschengeld wird nicht benötigt. Süssigkeiten lässt man am besten zu Hause.

 

* ggf. Hinweis: Wir sind bemüht, allen Teilnehmenden eine gesunde (biologische) und abwechslungsreiche Verpflegung zu bieten. Die Umstände der Ferienfreizeit lassen es jedoch meist nicht zu, dass zu den Mahlzeiten mehrere Gerichte gekocht werden. Im Falle einer bekannten Unverträglichkeit bzw. Ablehnung einzelner Lebensmittel, bitten wir um eine Mitteilung.

 

b.) Versicherungen

Für die Teilnehmenden der Sprachferien besteht keine zusätzliche Gruppenversicherung. Mit Ihrer Unterschrift erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, und bestätigen, dass für Ihr Kind eine gültige Unfall- und Haftpflichtversicherung besteht.

 

2. Besondere Hinweise zur Person des Teilnehmenden

Damit wir allen Teilnehmenden ein ereignisreiches Sprachcamp bieten können, benötigen wir einige wichtige persönliche Informationen. Diese sind darüber hinaus für eine individuelle Aufsichtsführung unerlässlich. Wir gewährleisten selbstverständlich einen vertraulichen Umgang mit diesen Daten.

 

a.) Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten:

Adresse (ggf. vom Wohnort abweichende Urlaubsadresse angeben)

Telefon mobil Festnetz Telefon dienstlich/Urlaubsort

b.) Angaben zu Behinderungen, Krankheiten und evtl. Medikamenteneinnahme

Die Erziehungsberechtigten geben im Anmeldeformular Angaben zu Behinderungen, Krankheiten oder einzunehmenden Medikamenten an.

Als Veranstalter weisen wir darauf hin, dass es den Betreuer/innen im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht nicht erlaubt ist, medizinische Diagnosen zu treffen und Medikamente zu verabreichen. Falls bei Ihrem Kind mit dem Auftreten von bestimmten Krankheiten (Übelkeit, Kopfschmerzen, Durchfall etc.) zu rechnen ist, geben Sie ihm/ihr Medikamente mit und weisen Sie es genau an, wann und wie diese anzuwenden sind.

Sollten Sie eine Medikamentengabe durch die Betreuer/innen wünschen, bitten wir um eine schriftliche Beauftragung dazu, die genaue Angaben zur Dosierung usw. enthält.

Sollte den Eltern bekannt werden, das das Kind oder ein Familienangehöriger in den letzten 6 Wochen vor Beginn der Ferienfahrt an einer ansteckenden Krankheit erkrankt oder von Läusen befallen ist, werden sie unverzüglich mit dem Veranstalter Kontakt aufnehmen. Uns ist bewusst, dass eine solche Erkrankung die Teilnahme des Kindes an der Ferienfreizeit ausschließen kann oder – sollte die Erkrankung am Ort der Ferienfreizeit eintreten – eine vorzeitige Heimreise des Kindes erforderlich werden kann.

 

c.) Arzt- und Krankenhausbesuch

Sollte Ihrem Kind bei der Reise etwas zustoßen und eine ärztliche Behandlung oder ein ambulanter/stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus erforderlich sein, werden die Betreuer versuchen, unverzüglich mit Ihnen Kontakt aufzunehmen.

Sollte dies nicht möglich sein, sind die Sorgeberechtigten damit einverstanden, dass die vom Arzt für dringend erachteten medizinischen Maßnahmen auch ohne vorheriges Einverständnis vorgenommen werden können.

 

3. Weitere Erklärungen der Sorgeberechtigten:

a.) Uns ist bekannt, dass zum Programm auch die Teilnahme an nicht alltäglichen Aktivitäten, wie z.B. Wandern, Klettern, Schwimmen in natürlichen Gewässern, Geländespielen, der Umgang mit Küchengeräten und Werkzeugen sowie Zeiten ohne unmittelbare Beaufsichtigung der Teilnehmer durch die Aufsichtspersonen gehören kann. Uns ist insbesondere bewusst, dass bei solchen Gelegenheiten unser Kind neue, für die Entwicklung seiner Persönlichkeit und das Erkennen, Ausschöpfen und Erweitern seiner Fähigkeiten wertvolle Erfahrungen machen kann, sich dabei aber auch ggf. unbekannten, neuen und im Einzelfall auch riskanten Aufgaben aussetzen wird und dass es auch bei größter Sorgfalt der Betreuer nie ausgeschlossen werden kann, dass hierbei Verletzungen und/oder andere Schäden entstehen.

 

b.) Uns ist ferner bekannt, dass unser Kind während der Ferienfahrt/Veranstaltung keinerlei Sachen von besonderem Wert mit sich führen soll, die für die Durchführung nicht dringend notwendig sind (z.B. wertvoller Schmuck, teure Kleidung, Handy oder anderer elektronische Geräte). Wir haben davon Kenntnis genommen, dass für die Beschädigung bzw. das Abhandenkommen solcher Gegenstände seitens des Veranstalters oder der verantwortlichen Mitarbeiter keinerlei Haftung übernommen wird.

Sofern die Betreuer/Aufsichtspersonen besondere Anordnungen treffen, dienen diese einem reibungslosen und für alle Teilnehmer erlebnisreichen sowie schadenfreien Verlauf der Veranstaltung. Das gilt insbesondere für die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (Alkoholkonsum u.a.). Ein bewusster Verstoß gegen derartige Anordnungen kann daher nicht nur zu Nachteilen für die gesamteGruppe, sondern auch zu Schäden für den einzelnen Teilnehmer führen. Um dies zu vermeiden, behält sich der Veranstalter im Ausnahmefall vor, die betreffenden Teilnehmer vom weiteren Verlauf der Maßnahme auszuschließen. In der Regel wird eine solche Maßnahme aber zuvor angedroht und erst bei beharrlichem weiterem Verstoß umgesetzt werden.

 Wir erklären uns einverstanden, dass mein/unser Kind bei derartigen groben Regelverstößen von uns auf eigene Kosten von der Ferienfreizeit abgeholt werden muss.

 

c.) Wir erklären – jederzeit widerruflich – unser Einverständnis, dass die im Zusammenhang mit der Ferienfreizeit gefertigten Bilder und/oder Filme, auf denen (auch) mein/unser Kind zu sehen ist, für eine Dokumentation der Sprachferien für die Teilnehmer/innen und im Rahmen eigener Veröffentlichungen verwendet werden dürfen; dies gilt auch für eine Veröffentlichung im Internet.

 

d.) Uns ist bekannt, dass trotz aller Vorsichts- und Hygienemassnahmen derzeit ein Risiko einer Covid-19 Infektion besteht und wir geben unser Einverständnis, dass weder der Veranstalter noch die einzelen Betreuer*innen im Falle einer Infektion weder für diese noch für deren Folgen haftbar gemacht werden können.

 

e.) Uns ist bewusst, dass Ersatzansprüche gegen den Veranstalter sowie gegen einzelne Betreuer für Schäden, die ausschließlich durch falsche oder unterlassene Angaben in dieser Erklärung entstanden sind, ausgeschlossen sind.

Tiny House